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3-Säulen-Prinzip

Die 3-Säulen-Definition

In der Schweiz ist die Vorsorge auf drei Säulen aufgebaut. Deren Ziel ist, im Alter bzw. im Fall von Invalidität den gewohnten Lebensstandard zu garantieren. Im Todesfall des Versicherungsnehmers sollen dessen Hinterbliebene abgesichert sein.

 

1. Säule - staatliche Vorsorge AHV

Deckung der Existenzbedürfnisse
AHV und IV bilden die erste Säule im Schweizer Vorsorgesystem. Zusammen mit allfälligen Ergänzungsleistungen (EL) sollen sie als staatliche Vorsorge die Existenz sichern. Die erste Säule ist für alle obligatorisch.

2. Säule - berufliche Vorsorge Pensionskasse

Sicherung des gewohnten Lebensstandards
Die Pensionskasse, die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG) bilden die zweite Säule. Zusammen mit der AHV soll sie mindestens 60% des zuletzt bezogenen Lohnes absichern und damit den gewohnten Lebensstandard erhalten. Der zweiten Säule müssen sich nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anschliessen.

3. Säule - private Vorsorge

Individuelle Ergänzung
Die dritte Säule dient der individuellen Selbstvorsorge und ist freiwillig. Im Unterschied zum herkömmlichen Sparen ist sie teilweise steuerlich begünstigt. Die Säule 3a bezeichnet die gebundene Vorsorge, die Säule 3b sämtliche weiteren Sparaktivitäten zum Zweck der Vorsorge. Mit der 3. Säule lassen sich Vorsorgelücken gezielt schliessen.

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