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Rückzugsbedingungen

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat per 1. Januar 2015 die Liquiditätsvorschriften für Banken angepasst. Banken müssen nun jederzeit über genügend Liquide Mittel verfügen, damit sie ihre Zahlungen auch in Krisensituationen gewährleisten können.

 

"Normale" Geldtransaktionen werden nicht betroffen sein. Möchten Sie aber grössere Rückzüge tätigen, ist es für uns wichtig, dass Sie uns diese im Voraus melden. Ansonsten sind wir per Gesetz gezwungen, Ihnen eine Nichtkündigungskommission zu belasten.

 

Haben Sie Fragen? Wir haben für Sie bestimmt das passende Konto.

 

 

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Bei Fragen oder für zusätzliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
 

Tel.  041 819 02 50

 

Sparkasse Schwyz AG
Herrengasse 23
6431 Schwyz

 

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