Kontakt

Neues Konsumkreditgesetz (KKG)

Am 1. Januar 2003 ist das revidierte Konsumkreditgesetz (KKG) in Kraft getreten.

Dieses Gesetz verstärkt den Schutz der Kreditnehmer vor Überschuldung und enthält folgende zentrale Neuerungen:

  • obligatorische Kreditfähigkeitsprüfung durch den Kreditgeber (Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie Abfrage der bei der Informationsstelle für Konsumkredit registrierten Kredite)
  • Meldepflicht des Konsumkredites durch den Kreditgeber an die eigens hierfür geschaffene Informationsstelle für Konsumkredit (IKO). Die Meldung erfolgt, wenn der Kontosaldo während 90 Tagen ununterbrochen einen Sollsaldo aufgewiesen hat und dieser am Ende der 90-tägigen Periode mindestens CHF 3'000 beträgt
  • Einhaltung des vom Bundesrat festgelegten Höchstzinssatzes, derzeit 15% effektiver Jahreszins
  • Widerrufsrecht des Kreditnehmers; der Kreditnehmer kann den Kredit innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Vertragskopie schriftlich widerrufen. Kein Widerrufsrecht hat der Kreditnehmer bei stillschweigend akzeptierter Kontoüberziehung

Das Konsumkreditgesetz umfasst nur Konsumkredite an natürliche Personen, die keinem beruflichen oder gewerblichen Zweck dienen und findet auch bei folgenden Verträgen Anwendung:

  • Überziehungskredite auf laufendem Konto
  • Kontoüberziehungen, welche die Bank stillschweigend akzeptiert
  • Kredit- und Kundenkarten mit Kreditoption
  • Darlehen (insbesondere Finanzierungs- und Ratenkredite), Zahlungsaufschübe und ähnliche Finanzierungshilfen

Vom Geltungsbereich ausgeschlossen sind folgende Kredite:

  • grundpfandgesicherte
  • durch bankübliche Sicherheiten gedeckte
  • die durch ausreichende Vermögenswerte gedeckt sind, welche der Kreditnehmer beim Kreditgeber hält
  • die weniger als CHF 500 oder mehr als CHF 80'000 betragen
  • die innert 3 Monaten zurückbezahlt werden müssen
  • die innert 12 Monaten in nicht mehr als 4 Raten zurückbezahlt werden müssen

 

zurück zu Privatkredit

Kontakt und Beratung

Unser Team gibt Ihnen gerne Auskunft:
 

Tel.  041 819 02 50

 

Sparkasse Schwyz AG
Kreditberatung
Herrengasse 23
6431 Schwyz

 

Unser Team für Sie.