Kontakt

Checks

Checks sind vor der Einreichung jeweils auf der Rückseite zu unterschreiben (indossieren) und bei Firmen mit dem Firmenstempel zu versehen.

 

Zudem sind folgende Vorlegungsfristen zu beachten:

8 Tage 20 Tage 70 Tage
für Checks, die in der Schweiz ausgestellt wurden für Checks, die in Europa und den angrenzenden Mittelmeerländern ausgestellt wurden für Checks, die ausserhalb Europa ausgestellt wurden


Für besondere Transaktionen (zum Beispiel für den Kauf einer Liegenschaft) können Sie bei uns auch Bankchecks ausstellen lassen.

 

Dienstleistungen und Preise

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Unser Team gibt Ihnen gerne Auskunft:


Tel.  041 819 02 70

 

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